Rechtsprechung
BGH, 20.10.1975 - II ZR 55/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schlüssige Darlegung eines Schadens durch Eingehung einer Wechselverbindlichkeit - Zeitpunkt der Erfüllung einer Forderung bei Hingabe eines Wechsels - Erlöschen der Grundforderung bei Weitergabe eines Wechsels - Auswirkung eines Wechselprotests - Hingabe eines Wechsels ...
Papierfundstellen
- WM 1975, 1255
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71
Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit
Auszug aus BGH, 20.10.1975 - II ZR 55/74
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BGHZ 59, 148 in Abkehr von der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt, jede zusätzliche Passivschuld, auch die eines vermögenslosen Schuldners, sei ein nach § 249 BGB zu ersetzender Schaden.
- BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem …
Die Begebung von Wechseln bedeutet im kaufmännischen Verkehr im Zweifel nur eine Leistung erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 2 BGB; BGH Urteil vom 20. Oktober 1975 - II ZR 55/74 = WM 1975, 1255, 1256 unter II). - BGH, 30.10.1985 - VII ZR 251/84 Die Begebung von Wechseln bedeutet im kaufmännischen Verkehr im Zweifel nur eine Leistung erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt (§ 364 II BGB; BGH, WM 1975, 1255 (1256) unter II).
Nur ausnahmsweise kann die Grundforderung auch ohne Einlösung als erloschen angesehen werden, wenn der Wechselnehmer durch die Weitergabe des Wechsels einen Gegenwert - wie etwa hier den Diskonterlös - erhalten hat und er diesen sowohl nach dem der Weitergabe zugrundeliegenden Rechtsverhältnis als auch - etwa wegen Präjudizierung der Rückgriffsansprüche (Art. 53 WG) - nach Wechselrecht behalten darf (BGH, WM 1975, 1255; Köhler, WM 1977, 251;… Baumbach-Hefermehl, WG und ScheckG, 14. Aufl., Einl. WG Rdnr. 42;… Zöllner, WertpapierR, 13. Aufl., S. 118 f.;… Hueck-Canaris, WertpapierR, 11. Aufl., S. 152).
- BFH, 15.11.1983 - VIII R 179/83
Wechselschulden als Dauerschulden
Denn die Hingabe eines Wechsels zur Bezahlung einer Schuld bedeutet im kaufmännischen Verkehr im Zweifel nur eine Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Oktober 1975 II ZR 55/74, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1975, 1.255); es sind keine Umstände ersichtlich, die die Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt gebieten würden. - BGH, 19.02.1979 - II ZR 186/77
Erlangen einer Wechselforderung auf Grund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts …
Daß es sich dabei (nur) um eine Leistung erfüllungshalber gehandelt hat (vgl. SenUrt. v. 20.10.75 - II ZR 55/74, WM 1975, 1255, 1256) ändert nichts daran, daß dies diejenige Leistung war, die der Schuldner auf die Kaufpreisforderung bewirkt hat.