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   BGH, 20.10.1975 - II ZR 55/74   

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https://dejure.org/1975,6366
BGH, 20.10.1975 - II ZR 55/74 (https://dejure.org/1975,6366)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1975 - II ZR 55/74 (https://dejure.org/1975,6366)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1975 - II ZR 55/74 (https://dejure.org/1975,6366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung eines Schadens durch Eingehung einer Wechselverbindlichkeit - Zeitpunkt der Erfüllung einer Forderung bei Hingabe eines Wechsels - Erlöschen der Grundforderung bei Weitergabe eines Wechsels - Auswirkung eines Wechselprotests - Hingabe eines Wechsels ...

Papierfundstellen

  • WM 1975, 1255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71

    Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.1975 - II ZR 55/74
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung BGHZ 59, 148 in Abkehr von der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt, jede zusätzliche Passivschuld, auch die eines vermögenslosen Schuldners, sei ein nach § 249 BGB zu ersetzender Schaden.
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Die Begebung von Wechseln bedeutet im kaufmännischen Verkehr im Zweifel nur eine Leistung erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 2 BGB; BGH Urteil vom 20. Oktober 1975 - II ZR 55/74 = WM 1975, 1255, 1256 unter II).
  • BGH, 30.10.1985 - VII ZR 251/84
    Die Begebung von Wechseln bedeutet im kaufmännischen Verkehr im Zweifel nur eine Leistung erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt (§ 364 II BGB; BGH, WM 1975, 1255 (1256) unter II).

    Nur ausnahmsweise kann die Grundforderung auch ohne Einlösung als erloschen angesehen werden, wenn der Wechselnehmer durch die Weitergabe des Wechsels einen Gegenwert - wie etwa hier den Diskonterlös - erhalten hat und er diesen sowohl nach dem der Weitergabe zugrundeliegenden Rechtsverhältnis als auch - etwa wegen Präjudizierung der Rückgriffsansprüche (Art. 53 WG) - nach Wechselrecht behalten darf (BGH, WM 1975, 1255; Köhler, WM 1977, 251; Baumbach-Hefermehl, WG und ScheckG, 14. Aufl., Einl. WG Rdnr. 42; Zöllner, WertpapierR, 13. Aufl., S. 118 f.; Hueck-Canaris, WertpapierR, 11. Aufl., S. 152).

  • BFH, 15.11.1983 - VIII R 179/83

    Wechselschulden als Dauerschulden

    Denn die Hingabe eines Wechsels zur Bezahlung einer Schuld bedeutet im kaufmännischen Verkehr im Zweifel nur eine Leistung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Oktober 1975 II ZR 55/74, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1975, 1.255); es sind keine Umstände ersichtlich, die die Annahme einer Leistung an Erfüllungs Statt gebieten würden.
  • BGH, 19.02.1979 - II ZR 186/77

    Erlangen einer Wechselforderung auf Grund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts

    Daß es sich dabei (nur) um eine Leistung erfüllungshalber gehandelt hat (vgl. SenUrt. v. 20.10.75 - II ZR 55/74, WM 1975, 1255, 1256) ändert nichts daran, daß dies diejenige Leistung war, die der Schuldner auf die Kaufpreisforderung bewirkt hat.
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